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   VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09   

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https://dejure.org/2009,31816
VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09 (https://dejure.org/2009,31816)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.07.2009 - 24 K 143.09 (https://dejure.org/2009,31816)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 24 K 143.09 (https://dejure.org/2009,31816)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 82 Abs. 1; AufenthV § 39 Nr. 3; AufenthG § 5 Abs. 2 S. 2
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ehegattennachzug, Schengen-Visum, Visumsverstoß, Visum nach Einreise, Anspruch, Ermessen, Ermessensreduzierung auf Null, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.11.1984 - 2 BvR 1299/84

    Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung über das Bleiberecht vom Vorliegen eines

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Es entspricht zudem ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 GG grundsätzlich vereinbar ist, einen Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007, InfAuslR 2008, S. 239; dass., Beschluss vom 7. November 1984, NVwZ 1985, S. 260).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.10.2006 - 7 S 32.06

    Türkei; Beschwerde; Anordnung aufschiebender Wirkung; Erteilung einer

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Es genügt nicht, dass ein Aufenthaltstitel im Ermessenswege zu erteilen, das Ermessen auf Null reduziert ist und eine andere Entscheidung der Ausländerbehörde als eine Erteilung nicht in Betracht kommt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 7 S 32.06 - m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2008 - 11 S 1041/08

    Ehegattennachzug; Einreise mit Schengen-Visum; Eintreten offensichtlicher

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    14 Unbeschadet dessen kommt hinzu, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne von § 39 Nr. 3 AufenthV regelmäßig sämtlich während der Geltungsdauer des kurzfristigen Schengen-Visums entstanden sein müssen; es genügt nicht, wenn dies nur für das letzte noch fehlende Tatbestandsmerkmal eines Anspruchs der Fall ist (VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009, S. 14; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juli 208 - 11 S 1041/08 -, InfAuslR 2008, S. 444).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2006 - 18 B 1767/06

    Visum Visumsverfahren Ausnahme Ermessen Ermessensfehler Familiennachzug

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Steuerungsmechanismen des Aufenthaltsgesetzes nicht ausgehöhlt und die dort vorgesehenen Zuzugskontrollen hinsichtlich eines Aufenthalts in der Bundesrepublik nicht unterlaufen werden (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 18 B 1767/06 -, InfAuslR 2007, S. 56).
  • VGH Hessen, 22.09.2008 - 1 B 1628/08

    "Einreise" im Sinne von § 39 Nr. 3 AufenthV

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    14 Unbeschadet dessen kommt hinzu, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne von § 39 Nr. 3 AufenthV regelmäßig sämtlich während der Geltungsdauer des kurzfristigen Schengen-Visums entstanden sein müssen; es genügt nicht, wenn dies nur für das letzte noch fehlende Tatbestandsmerkmal eines Anspruchs der Fall ist (VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 2008 - 1 B 1628/08 -, InfAuslR 2009, S. 14; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 8. Juli 208 - 11 S 1041/08 -, InfAuslR 2008, S. 444).
  • BVerwG, 31.08.1984 - 1 B 99.84

    Sichtvermerk - Aufenthalt - Verstoß - Ausländer - Einreise - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausländerbehörde regelmäßig keine Aufenthaltserlaubnis für einen dauernden oder längeren Aufenthalt erteilen darf, wenn der sichtvermerkspflichtige Ausländer zu diesem Zweck mit einem lediglich für Besuchszwecke beantragten und erteilten Sichtvermerk eingereist ist und zu seinem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehegatten ziehen will; der Ausländer ist auch in diesem Falle regelmäßig darauf verwiesen, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks von der Auslandsvertretung einzuholen (Beschluss vom 31. August 1984 - 1 B 99/84 -, BVerwGE 70, 54 ff.; dass., Beschluss vom 19. März 1990, 1 B 32/90 -).
  • BVerwG, 19.03.1990 - 1 B 32.90

    Verweigerung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis bei Einreise mit einem

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Dementsprechend hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ausländerbehörde regelmäßig keine Aufenthaltserlaubnis für einen dauernden oder längeren Aufenthalt erteilen darf, wenn der sichtvermerkspflichtige Ausländer zu diesem Zweck mit einem lediglich für Besuchszwecke beantragten und erteilten Sichtvermerk eingereist ist und zu seinem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Ehegatten ziehen will; der Ausländer ist auch in diesem Falle regelmäßig darauf verwiesen, die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in der Form des Sichtvermerks von der Auslandsvertretung einzuholen (Beschluss vom 31. August 1984 - 1 B 99/84 -, BVerwGE 70, 54 ff.; dass., Beschluss vom 19. März 1990, 1 B 32/90 -).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Berlin, 22.07.2009 - 24 K 143.09
    Dabei ist der mit der Durchführung des Visumverfahrens üblicherweise einhergehende Zeitablauf von demjenigen, der die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland begehrt, regelmäßig hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, S. 347).
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